Festrede „Christen in Staat und Gesellschaft“

11.06.2011 in Reden. Kommentare deaktiviert für Festrede „Christen in Staat und Gesellschaft“.

Festkommers 2011 der K.St.V. Isaria zu Freising

(Es gilt das gesprochene Wort)

Art. 1 unseres Grundgesetzes – nach Auskunft der Briten (!) noch immer der modernsten Verfassung der Jetztzeit – ist der entscheidende Bezugspunkt für das sehr politische Thema, das wir uns, das Ihr, liebe Kartellbrüder mir und Euch für den Festkommers 2011 gestellt habt.

„Christen in Staat und Gesellschaft“, das beschreibt einen gesellschaftlichen Standort und politischen Status, die beide zusammen ein Koordinatensystem für das gesellschaftliche Empfinden und politisches Handeln vorgeben.

Bevor wir uns dieser Standortbeschreibung zuwenden, dafür werben und, wie ich finde, gute Gründe dafür haben, ist es zwingend, den Christen unserer Tage zu definieren (dass ich damit auch die Welt der Damen gleichermaßen anspreche, muss ich im KV, unserem Kartellverband dabei eigens unterstreichen!).

Wir Christen dürfen uns der weltweit größten Glaubensgemeinschaft zurechnen. 2,2 Milliarden Menschen gehören ihr in ihren unterschiedlichen Vereinigungen an; sie rangiert vor dem Islam mit 1,2 Milliarden Anhängern und den Buddhisten mit 0,9 Milliarden Gläubigen. Zur Definition des Christentums gehört es, dass wir uns als abrahamistische Religionsgemeinschaft verstehen, einig im Glauben an (den) einen, das Universum bestimmenden Gott. All unsere Überzeugungen leiten wir ab vom Glauben an den Mensch gewordenen Sohn Gottes, der auch um unsere Unzulänglichkeiten und Fehlerneigungen weiß, deshalb die Barmherzigkeit zu üben bereit ist, die uns einen täglichen Neubeginn im Lebenswandel zugesteht.

Im (judaisch bestimmten) Alten und im Neuen Testament ist die Rede von der „Gottes Ebenbildlichkeit des Menschen“, die uns die Bedeutung garantiert, die auch schon damit zugestanden ist, dass die siebentägige Erschaffung der Welt in der Schöpfung des Menschen am Schlusstag die Krönung des Ganzen sieht. Jeder und erst recht Jede von uns ist aller individuellen Unterschiedlichkeit zum Trotz ein Stück vom Ebenbild Gottes, ein Nanoteilchen der göttlichen Existenz und von daher für das Ganze, was die Menschheit ausmacht, unverzichtbar, präzise ausgedrückt: einmalig.Es ist wie bei einem Puzz-le: Jedes Teil hat seinen Platz, ist unersetzlich für die Gesamtabbildung, lässt eine Lücke, sofern wir es von uns aus für verzichtbar erklären. In ständige Erinnerung ruft uns das vielteilige Bild, dass auf kein Teil, auf nichts verzichtet werden darf, wenn Interesse daran besteht, das große Ganze nicht zu zerstören.

Ist er nicht faszinierend, der Gedanke, dass wir der Einsicht, wer oder was Gott, das Fatum, das Schicksal, Welturvater sein könnte, mit jeder menschlichen Existenz, die zuwächst, geboren wird, ein klein wenig mehr von der Gotteswirklichkeit kennen.? ‚Auch das, die oder der ist gottgewollt!‘, müsste viel öfter unser Kommentar sein, um uns an den Ursprung der geschaffenen Realität zurück zu holen. Blicke in die Vergangenheit helfen dabei ebenso wie der unmittelbare Bezug auf gegenwärtige Erfahrungen oder Vermutungen in Richtung Zukunft.

Die Väter (und Mütter) unserer Verfassung, des Grundgesetzes, müssen ähnliche Gedanken bewegt haben, als sie im Art. 1 „Die Würde des Menschen“ definierten, die als erster Leitsatz dort alle daran bindet, das Anderssein des Nächsten zunächst zu akzeptieren und nicht in Frage zu stellen.

Dass die sich dem Startartikel angliedernde Regelungskette allein darauf abstellt, wie und in welcher Rangfolge die Gesellschaft mit Abweichungen von der Norm der Würde umgehen soll und kann, macht das Einstiegspostulat noch wertvoller. Entstanden ist es, weil davor die Nationalsozialisten in Deutschland das, was Würde beschreiben will, so mit Füßen getreten hatten wie das davor keine regierende Macht geschafft hatte.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das ist nicht nur die von allen damals im Parlament in Bonn und in München vertretenen Parteien einmütig abgesegnete Formulierung. Es ist auch die Definition des christlichen Menschenbildes in seinem wichtigsten Bestandteil, der Personalität. „Nimm den Nächsten ernst und so, wie er Dich ernst zu nehmen verpflichtet ist.“ Auf Gegenseitigkeit funktioniert die Maxime. Sie tut es allerdings nur dann, wenn sie für alle und jeden (für jede auch) gilt. Personalität im christlichen Sinne ist die Garantie dafür, dass alles Anderssein Aufmerksamkeit verdient und Zuwendung, nicht immer Zustimmung und Hinnahme, aber Aufmerksamkeit und im Ernstfall Zuwendung mit dem Ziel, Normabweichungen (selbst) einer Korrektur zuzuführen.

Zweite unverzichtbare Anforderung des christlichen Menschenbildes ist die Aufforderung zur Solidarität. Nein! Es geht nicht darum, anderen blind zu folgen, sondern darum, sich gegenseitig dabei zu helfen, in Prozessen der Kommunikation, des Dialoges darauf abzustellen, vorhandene Unterschiede entweder abzubauen oder aber so zu ‚einzuschleifen‘, dass sie anderen, die da eigene Schwächen zu beseitigen nicht schaffen, Nutzen bringen. „Jeder tut, was er kann und hilft, wo er gefordert ist“, könnte man diese Maxime überschreiben, um dabei die Feststellung nicht zu vergessen, dass sich Schwächen und Stärken, die uns individuell beschreiben. letztlich gleichmäßig verteilen. Auffallend:

Alte Ideologien und Philosophien werden mit dieser „Nachkriegswürde“ ad absurdum geführt:

Nicht die Stärke allein bestimmt den Standort und den Stellenwert des Einzelindividuums, sondern die Leistungsfähigkeit und –bereitschaft, die die Gemeinschaft vorfindet, wenn sie das Individuum in den gesellschaftlichen Optimierungsprozess einbe-zieht.

Nicht die Gleichheiten der Menschen sind ausschlaggebend für die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft, sondern die unterschiedlichen Qualitäten, die sich ergänzen und optimal gefördert sein wollen, wenn eine gemeinschaftliche Initiative in ein Ergebnis auf höchstem, ertragsorientiertem Niveau münden soll.

Die Solidarität, von der wir Christenmenschen reden, formuliert an erster Stelle nicht das Recht auf Unterstützung, sondern die Pflicht zur Vorausleistung. ‚Alle sind für Dich da, wenn erfahrbar gemacht ist, dass Die Gemeinschaft auf Dich zählen kann.‘

Lang gestritten wurde und wird um die Begrifflichkeit der „Subsidiarität“. Sie darf als idealtypisches Organisationsmodell für ungezählt individualistische Persönlichkeiten und deren Palette an Fähigkeiten und Fertigkeiten angesehen werden. Sie beschreibt die Modelle des gesellschaftlichen Empfindens und politischen Handelns. Das christliche Menschenbild findet sich – wohl kein Wunder nach dem Dritten Reich – in Deutschlands Grundgesetz, auch in der Bayerischen Verfassung mit diesen Leitbildern erstmals in staatlichen Grundordnungen wieder. Beide fordern nach den Erfahrungen mit den menschenverachtenden Nazis dazu auf, Toleranz zu üben, die Fähigkeit zu entwickeln und zu entfalten, einer anderen Auffassung zum aufgerufenen Thema ihre Bewährungschance zu lassen, weil man sich bewusst ist, dass menschliche Unzulänglichkeit als Puzzle-Teilgröße der Gottesebenbildlichkeit nicht in der Lage ist, absolute Wahrheiten zu definieren, sondern höchstens anzudeuten. Im Gegenteil: Sie bleibt in allen Fällen darauf angewiesen, das jeweils Durchsetzungsfähige so in Politik zu übertragen, dass zu testen ist, was trägt. Ein unendliches Unterfangen!

Darf ich eine (vielleicht etwas voreilige) Schlussfolgerung ziehen?

Wenn diese Beschreibung von Grundgesetz und Verfassung, deren Standort und Stellenwert aus der Nachkriegszeit nichts von ihrer damaligen Gültigkeit verloren hat, dann sind „Christen in Staat und Gesellschaft“ – so gesehen – ideal positioniert. Wenn Theorie und Praxis, Denkansatz und Handlungsweise in unseren Tagen nicht (mehr) in Deckung sind, sondern auseinanderklaffen, dann gibt es Nachbesserungsbedarf. Unschwer lässt sich erkennen, dass dieser nicht den Texten geschuldet ist, die nach wie vor Gültigkeit haben, sondern den Interpretationen, die unter unterschiedlich langer Laufzeit leiden, gelitten haben auch fragwürdig geworden sein könnten oder als Folge tagespolitischer Veränderungen hinzugekommen.

Eine Bevölkerung in neuer, seit der Gründung Deutschlands (in Bayern) verdoppelter, im Wesentlichen auch ausgewechselter Zusammensetzung ist zwar nach wie vor überwiegend christlich getauft und orientiert. Trotzdem belegen die halbierten Kirchenbesucherzahlen (in den letzten zwei Jahrzehnten), dass wir eine neue Art der Säkularisation der Kirchen in unserem Land mitmachen.

Die Gläubigen selbst sind abständiger geworden, haben sich von vielen Pflichten gegenüber ihrem weltanschaulichen Zuhause entfremdet und sehen in ihrer Bindung dorthin eine freiwillig einseitige, die sie jederzeit aufkündigen können – wie Mitgliedschaften in anderen Vereinen auch. Was früher traditionshalber selbstverständlich war, ist heute – von Generation zu Generation nimmt der Trend zu – ständiger Prüfung unterzogen. Christen kommen und gehen, liegen damit vermeintlich im Trend, weil die Bereitschaft, sich zu binden (das womöglich auch noch lebenslang) in einer zuerst materialistisch ausgerichteten Gesellschaft schrumpft und schwindet.

Noch einmal: Das ändert an den Postulaten, die Christen für sich selbst anerkennen, im Grundsatz nichts.

Bereitwillig haben wir Europäer die Trennung zwischen gesellschaftlicher Stellung, staatlicher Richtlinie und weltanschaulicher Überzeugung nach amerikanischem Vorbild übernommen. Katholisch ist man. Lebt man es auch? Lassen sich die Prinzipien, die zum Kriegsende 1945 in die Neuformulierung von Grundgesetz und Verfassung eingeflossen sind, so halten oder werden sie auch in ihrem theoretischen Ansatz dem Praxistrend folgen?

Wenn das so wäre, ist nicht nur „die Würde des Menschen“ in Gefahr, sondern auch die Förderung der Familie, der Anspruch auf Vorrang des Eigentums, die Festschreibung der Grundansprüche in der Gesellschaft vom Tier- bis zum Naturschutz, auf eine für alle gleichermaßen verfügbare Bildung, die Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott…

Zurück zu unserem Thema: „Christen in Staat und Gesellschaft“.

Noch haben wir nicht definiert, also gegen Fehlinterpretationen abgeschottet, was wir ohne eigenes Zutun und aufgrund der Geschichte des Abendlandes bzw. unserer Heimat Deutschland/Bayern mit „Staat“ und „Gesellschaft“ meinen.

Wenn wir vom Staat reden, dann meinen wir das Gemeinwesen, die Res Publica, die „öffentliche Sache“. Wir meinen den Vorrang, den Marcus Cato der Pflichterfüllung für die Gemeinschaft gegenüber der Wahrnehmung des persönlichen Vergnügens, der individuellen Interessenslage festschreibt. Unserer Christenmenschen-Definition kommt das entgegen: Der gläubige Christ orientiert sich am Du, unser Staat an der Summe der anderen, in Deutschland „mal 80 Mio.“

Das jedenfalls ist die Ausgangslage für die Bewertung gültiger Grundsätze, notwendiger Prüftatbestände und neuer Ideen, die die Gemeinschaftsordnung betreffen. Diese Komponente im Stichworttrio unseres Themas ist die starrste. Hier etwas zu ändern verbietet unsere Vorstellung von der Qualität einer Grundordnung für alle. Sie ist nicht für jeden beliebig verfügbar, aber es gilt auch: Sie hat nur dann Bestand, wenn sich die Gemeinschaft, die dieser Ordnung zu folgen versprochen hat, auch selbst insgesamt an sie hält.

Unsere Ordnung hat, um die Einhaltung dieses Postulats zu garantieren, die eigenständige Gerichtsbarkeit (die Judikative) eingeführt, die beim Maßhalten und Maßstabsetzen aktueller Entwicklung maßvoll Rechnung tragen , darauf reagieren darf. Niemand soll überfordert sein. Alle sollen immer wieder daran erinnert werden, dass sie diese Ordnung für sich zu akzeptieren verabredet haben, angetreten sind. (Die Staatsbürgerschaft (durch Geburt oder durch Zuwanderung) garantiert das Recht auf Beibehalt der Grundsätze ebenso wie sie die gesellschaftliche Entwicklung, die parallel dazu abläuft, stets aufs Neue hinterfragt.

Von der „gesellschaftlichen Entwicklung“ ist die Rede und damit unser dritter Begriff im Thema unauffällig, „by the way“ aber umso dominanter eingeführt: Gesellschaft definieren wir nach mindestens drei politischen Kategorien:

Einmal soziologisch als größere Gruppe zusammenlebender Menschen und damit der fast unberechenbarsten Komponente einer Stabilität, die wir uns für den Staat wünschen.

Zum zweiten staatsrechtlich, weil das unsere Staatsform, unsere Demokratie, die den Einzelnen in seinen Freiheiten sichernde Gemeinschaft, dem liberalen Staat, der den Bürger mit seinen Ansprüchen als Gegenüber hat, sichern hilft.

Und schließlich als Rechtseinheit, der Gemeinschaft Gleichgesinnter, die bereit ist, sich den gemeinschaftlich formulierten Regeln zu unterwerfen.

Spätestens jetzt wissen wir, dass wir es bei „Staat und Gesellschaft“ mit einem Konstrukt zu tun haben, das letztlich in seiner Stabilität und Konsistenz zuerst, manchmal auch zuletzt allein davon abhängt, wer im Lande bestimmende Kraft ist.

Diese Erkenntnis (neu ist sie nicht, aber allzu sehr zur Gewohnheit geworden) trägt dazu bei, die eigene Bereitschaft, sich für beide zu engagieren, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Bewerten Sie bitte selbst, liebe Kartell- und Bundesbrüder, verehrte Damen, ob Anspruch und Wirklichkeit – Bürgerpflicht zur Mitarbeit und –bereitschaft zur Mitbestimmung – in einem Umfang tagesreal sind, der unserer komplizierten und sich rasant wandelnden Gesellschaft Rechnung trägt? Und: Denken Sie an die Pflicht des Christenmenschen, nicht zuerst den anderen in die Pflicht zu nehmen, sondern sich selbst. Wenn Sie da ihren eigenen Standpunkt und –ort bestimmt haben, wissen, wo Sie stehen, dann ist rasch geklärt, wie oft Sie selbst gefordert sind und bleiben, um erkennbare Defizite abzubauen:– Manches, was wir als änderungsnotwendig erkennen, können wir womöglich selbst in die Hand nehmen (Wählen gehen, sich wählen lassen, in Vereinigungen und Interessengruppen engagieren, in der Familie Betreuungsaufgaben übernehmen etc.). Zur Erledigung von Aufgaben, für die wir selbst uns für überfordert halten, macht es Sinn, auf die Suche nach den richtigen Partnern oder Beauftragten zu gehen (Mitgliedschaft in Fachverbänden und Parteien,

Wortmeldungen in einschlägigen Veranstaltungen, offene Unterstützung von gesellschaftlichen Positionen, die uns unverzichtbar für den Erhalt oder die Fortentwicklung unserer Ordnung erscheinen).

Für den Christen ganz gewiss nicht das reguläre Mittel der Beteiligung ist die Verweigerung, die augenblickliche Lieblingshaltung der Deutschen, wenn man Wahlanalysen in ihrer Beschreibung folgt. Zumindest bei Kommunalwahlen sind die Nichtwähler inzwischen die stärkste Partei. Dass damit ohne den offiziellen Gesellschaftsauftrag, Schiedsrichter zu spielen, die Verantwortung für das Richtige und Gute allein auf andere verschoben wird, ist eine Einsicht oder Erkenntnis, die es wieder zu vermitteln, daneben zu begreifen gilt.

Christen in Staat und Gesellschaft, das sind nicht die anderen, das sind wir selbst. Wir sind aufgefordert, Farbe zu bekennen, etwas, was wir Verbindungen, wir im KV, ja durchaus tun. Hellgrün, weiß und hellblau sind Isarias Farben, in ihrer Frische angetan dazu, uns daran zu erinnern, dass die Schöpfung in unserer Heimat sich von einer Seite präsentiert, die uns das Bewahren ebenso zur Pflicht macht wie der hier dann lebenden weiteren Generationenfolge zuliebe den Auftrag zur zeitgemäßen Gestaltung. Nur deshalb, weil des Menschen Urauftrag, die Schöpfungsgeschichte im je persönlichen Umfang weiter zu schreiben, in postmaterialistischer Zeit so wenig Sinn zu machen scheint, kann es nicht das erste Anliegen der umsetzenden Generation sein, sich aufzugeben. Die Entscheidung darüber liegt nicht in unserer Hand (ist nicht unser Gestaltungsauftrag).

Die fehlenden Facetten der Gottesebenbildlichkeit wollen im eingangs bemühten Puzzle ergänzt sein, um uns die ganze Realität und Wahrheit der göttlichen Existenz zu erschließen. Was wir mit dem Wissen der Generationen bis jetzt vermögen, reizen wir gerade in aller Welt aus.

Was besser zu machen ist, bleibt und wird Aufgabe der nächsten Generationen. Sich mitten im Entwicklungs- und Bewährungsprozess zu verweigern, ist nicht der Sinn all der Opfer, die in der Menschheitsgeschichte gebracht sind – auch aus der Sicht derer, die eher auf morgen hoffen, denn das Ende des Guten kommen sehen, es womöglich auch fürchten.

Wenn unser Menschenbild stimmt, wenn das Leben auf Erden mehr ist als Episode (wofür alles spricht), dann sind wir es mit solcher Überzeugung, die aktiv in die laufenden Geschehnisse eingreifen müssen. Denn dann stimmt das alte Sprichwort, das handwerklich und nicht vordergründig religiös ansetzt: JEDER IST SEINES GLÜCKES SCHMIED! Das walte der Himmel!

Für uns alle in unseren unterschiedlichen Aktivitäten gilt dann auch, was wir Studentenbünde katholischen Ursprungs uns von Anfang an bei jedem Geburtstag wünschen:

VIVAT, CRESCAT, FLOREAT ISARIA!

Ad infinitum?

München/Freising, den 10. Juni 2011

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